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   BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16   

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https://dejure.org/2016,38886
BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16 (https://dejure.org/2016,38886)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2016 - XII ZB 369/16 (https://dejure.org/2016,38886)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 369/16 (https://dejure.org/2016,38886)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 FamFG
    Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 59 Abs. 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss

  • rewis.io

    Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuung mit Beschlus abgelehnt: Beschwerde statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Betreuung - und die Beschwerde des widerspenstigen Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 259
  • MDR 2016, 1468
  • FGPrax 2017, 27
  • FamRZ 2017, 49
  • Rpfleger 2018, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Anderenfalls hat der Rechtsmittelführer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 5 und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 21).

    Gegen die Ablehnung der Betreuung ist dem Betroffenen mithin unabhängig davon, ob er in erster Instanz mit einer Betreuung einverstanden war, die Beschwerde mit dem Ziel der Betreuerbestellung eröffnet, weil die Versagung der staatlichen Fürsorgeleistung des betreuungsrechtlichen Erwachsenenschutzes für den Betroffenen eine Rechtsbeeinträchtigung iSd § 59 Abs. 1 FamFG darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 21).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Verfahrensrechtlich ist eine diesbezügliche Meinungsänderung innerhalb der oder zwischen den Tatsacheninstanzen für den Betroffenen nicht mit Nachteilen verbunden, sondern kann sich lediglich auf die gerichtlichen Ermittlungs- und Anhörungspflichten auswirken (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 7; vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9; vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Verfahrensrechtlich ist eine diesbezügliche Meinungsänderung innerhalb der oder zwischen den Tatsacheninstanzen für den Betroffenen nicht mit Nachteilen verbunden, sondern kann sich lediglich auf die gerichtlichen Ermittlungs- und Anhörungspflichten auswirken (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 7; vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9; vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Verfahrensrechtlich ist eine diesbezügliche Meinungsänderung innerhalb der oder zwischen den Tatsacheninstanzen für den Betroffenen nicht mit Nachteilen verbunden, sondern kann sich lediglich auf die gerichtlichen Ermittlungs- und Anhörungspflichten auswirken (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 7; vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9; vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Verfahrensrechtlich ist eine diesbezügliche Meinungsänderung innerhalb der oder zwischen den Tatsacheninstanzen für den Betroffenen nicht mit Nachteilen verbunden, sondern kann sich lediglich auf die gerichtlichen Ermittlungs- und Anhörungspflichten auswirken (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 98/15 - FamRZ 2015, 1603 Rn. 7; vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9; vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14

    Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16
    Anderenfalls hat der Rechtsmittelführer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 526/14 - FamRZ 2016, 121 Rn. 5 und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 21).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Vielmehr gilt, dass eine Meinungsänderung zwischen den Instanzen für den Betroffenen insoweit nicht mit verfahrensrechtlichen Nachteilen verbunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 369/16 - FamRZ 2017, 49 Rn. 7), so dass dem im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigten Betroffenen grundsätzlich auch dann die Anfechtung der auf die Beschwerde des Beteiligten ergangenen Entscheidung eröffnet ist (anders bei einem nicht das Erstrechtsmittel führenden Beteiligten iSd § 303 Abs. 2 FamFG, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem

    Denn in Fällen wie dem vorliegenden erhalten Betroffene medizinische Hilfe gegen ihre Grunderkrankung in Form einer ärztlichen Zwangsbehandlung, die eine für sie auch begünstigende Maßnahme der staatlichen Fürsorge darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 - FamRZ 2015, 1484 Rn. 51; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 369/16 - FamRZ 2017, 49 Rn. 7 zur Betreuung), nur unter Hinnahme einer zusätzlichen - über die ärztliche Zwangsmaßnahme hinausgehenden - erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung, die durch die Verbringung in ein Krankenhaus zwecks Durchführung der Zwangsbehandlung herbeigeführt wird, obwohl diese aus medizinischer Sicht auch in der von ihnen bewohnten Einrichtung erfolgen könnte.
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